Hilfsmittelversorgung
Orthopädische Hilfsmittel werden für folgende Zwecke verwendet:
- zur Ruhigstellung (Gips, Schienen, Orthesen)
- zur Entlastung (Unterarmgehstöcke, Einlagen)
- zur Stabilisierung nach Verletzungen
- zur Korrektur (Rumpfkorsett bei Skoliose)
Einlagenversorgung - mit Hilfe von Einlagen kann auf bestimmte Fehlstellungen am Fuß, in der Beinachse oder Beinlänge Einfluss genommen werden, z.B. Senk-Spreizfuß, Knick-Senk-Spreizfuß, Hohlfuß, Klumpfuß, Diabetikerfuß / polyneuropathischer Fuß, Fersensporn, Vorfußbeschwerden, Beinlängendifferenz.
Schuhzurichtung - Pufferabsatz, Ausgleich von Beinlängendifferenzen durch Schuhsohlenerhöhung, leichte Beinachsenkorrektur durch Schuhaußen/Innenranderhöhung, Abrollhilfe, Schmetterlingsrolle mit Entlastung, Schuhsohlenversteifung, Haglundfersen-Entlastung
Orthesen / Bandagen
Gehhilfen und Prothesen
Bade-, Dusch- und Toilettenhilfen
Kompressionsstrümpfe
Lagerungshilfen
Sitz-/Stehhilfen
Pflegehilfsmittel (Rollator, Rollstuhl, etc.)
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Kosten für 2 Paar Einlagen pro Jahr, 3 Paar Schuhzurichtung im 1.Jahr, danach 2 Paar jedes Jahr, 1 Paar orthopädische Schuhe nach Maß alle 2 Jahre, Orthesen/Bandagen pro Gelenk alle 2 Jahre.