Praxis für Physikalische und Rehabilitative Medizin
 

Botox in der Schmerztherapie

Das aus dem Bakterium Clostridium Botulinum gewonnene Serum entspannt die Muskeln.

Seit 1989 ist das Botulinum (Botox), jedoch stark verdünnt, als aufbereitetes Medikament zugelassen.

Das Botox wird zunehmend, neben Anwendungen im Bereich Ästhetik, Neurologie, Urologie und Augenheilkunde, bei orthopädisch-unfallchirurgischen Erkrankungen und zur Schmerztherapie eingesetzt.

Therapeutisch kann man die Substanz nutzen, indem man es in starker Verdünnung in Muskeln oder Drüsen injiziert und damit, je nach Menge, die Funktion des Muskels oder der Drüse schwächt oder aufhebt.

Die Wirkung tritt nach etwa 2 bis 10 Tagen ein bis 14 Tagen ein und dauert etwa 3-6 Monate an.


In Deutschland anerkannte Indikationen sind:

chronische Migräne
Blepharospasmus
Muskelspastik (z.B. nach Schlaganfall)
cervikale Dystonie (Schiefhals)


Weitere Indikationen von Botox-Therapie:

Spannungskopfschmerz
Hyperhidrose (übermäßiges Schwitzen)
Bruxismus (Zähneknirschen)
Kraniomandibuläre Dysfunktion (Kiefergelenk)
Epicondylitis (Tennisellbogen)
myofasziale Triggerpunkte der Wirbelsäule
Spitzfuß


Chronische Migräne:

Um als Migräne-Patient eine Botox-Behandlung als Kassenleistung zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

- mehr als 15 Tage/Monat Kopfschmerzen, davon mindestens 8 Tage Migräne

- die bisherigen Medikamente haben keine ausreichende Wirkung erwiesen.




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